Service

Alle Befreiungsanträge müssen nach § 6 Absatz 2 SGB VI neue Fassung elektronisch gestellt werden. Ein Befreiungsantrag kann ausschließlich von angestellten Pflichtmitgliedern der Ingenieurkammer (Beratenden Ingenieuren) gestellt werden. Beachten Sie hierzu auch unser Informationsschreiben. Das Online-Formular wird zentral von der DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH) bereitgestellt.

Fragen zur Versorgung

Ingenieurversorgung Baden-Württemberg

Heidehofstraße 21
70184 Stuttgart

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Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:

Montag bis Donnerstag
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Freitag
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Fragen zum Berufsrecht

Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Körperschaft des Öffentlichen Rechts

Zellerstraße 26
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Postfach 102412
70020 Stuttgart

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Kontoverbindung der Ingenieurversorgung Baden-Württemberg

Sollten Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir um fristgerechte Überweisung Ihrer Beiträge auf untenstehendes Konto. Gerne dürfen Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, das Formular finden Sie im Downloadbereich.

BW Bank Stuttgart

IBAN: DE40 6005 0101 7871 5014 18

BIC: SOLADEST600

Downloadbereich

Versorgungswerk

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