Alle Befreiungsanträge müssen nach § 6 Absatz 2 SGB VI neue Fassung elektronisch gestellt werden. Ein Befreiungsantrag kann ausschließlich von angestellten Pflichtmitgliedern der Ingenieurkammer (Beratenden Ingenieuren) gestellt werden. Beachten Sie hierzu auch unser Informationsschreiben. Das Online-Formular wird zentral von der DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH) bereitgestellt.
Ingenieurversorgung Baden-Württemberg
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Ingenieurkammer Baden-Württemberg
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Sollten Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir um fristgerechte Überweisung Ihrer Beiträge auf untenstehendes Konto. Gerne dürfen Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, das Formular finden Sie im Downloadbereich.
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