Satzung

Die Satzung der Ingenieurversorgung Baden-Württemberg wurde auf Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des Ingenieurkammergesetzes Baden-Württemberg (IngKammG), insbesondere der §§ 21, 11(2) und 5(2) von der 6. Mitgliederversammlung am 31.5.1995 beschlossen. Zuletzt geändert durch Beschluss von der 36. Mitgliederversammlung am 04.11.2022.

  • Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus mit Schreiben vom 19.07.2022, Aktenzeichen „WM53-44-57/48/35“.
  • Genehmigt durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit Schreiben vom 10.01.2023, Aktenzeichen „MLW28-4236-1/229“.
  • Ausgefertigt durch den Präsidenten der Ingenieurkammer Baden-Württemberg am 10.11.2022.

Abschnitt 1 – Aufbau des Versorgungswerkes

Abschnitt 2 – Teilnehmerschaft

Abschnitt 3 – Beitrag

Abschnitt 4 – Versorgung

Abschnitt 5 – Verwaltungsverfahren