Als Arbeitgeber müssen Sie, seit 01.01.2009, für alle Beschäftigten, die Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind und von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund befreit sind, die monatlichen Beitragsmeldungen in elektronischer Form an die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen übermitteln. Auf der DASBW-Website finden Sie
weiterführende Informationen zum genannten Verfahren.
Die gemeinsame Annahmestelle für alle berufsständischen Versorgungseinrichtungen ist die DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH, Berlin), welche die Daten dann an die jeweils zuständigen Versorgungseinrichtungen weiterleitet.
Bei der elektronischen Übertragung personenbezogener Daten sind strenge datenschutzrechtliche Auflagen einzuhalten. Die Teilnehmernummer (11 Ziffern) ist Bestandteil des gesetzlichen Meldeverfahrens. Sie erhalten die Teilnehmernummer von Ihren Mitarbeitern.
Die DASBV ist zuständig für die Entgegennahme der elektronischen Meldungen, nicht aber für den Zahlungsverkehr. Sie müssen die Rentenversicherungsbeiträge für die betroffenen Beschäftigten an die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg überweisen.
BW Bank Stuttgart
IBAN: DE40 6005 0101 7871 5014 18
BIC: SOLADEST600
Die für Meldungen im Arbeitgeber-Meldeverfahren erforderliche Betriebsnummer der Ingenieurversorgung Baden-Württemberg lautet: